20.03.2023
Demnach beteiligt sich der Bund im Einführungszeitraum des D-Tickets von 2023 bis 2025 mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Summe stellt der Bund den Bundesländern als zusätzliche Regionalisierungsmittel bereit. Die Länder übernehmen die andere Hälfte, so dass die Verkehrsanbieter mit insgesamt drei Milliarden Euro einen jährlichen Ausgleich erhalten sollen. Außerdem tragen Bund und Länder in diesem Jahr nicht vorhergesagte Mehrkosten, wenn die Fahrgeldverluste bei den Verkehrsunternehmen über die prognostizierten drei Milliarden Euro hinausgehen sollten.
Nachdem der Bundestag dem Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Volker Wissing zugestimmt hat, fehlt nun noch die Verabschiedung durch den Bundesrat Ende März. „Mit dieser Reform zeigen wir: Deutschland kann modern, Deutschland kann digital, Deutschland kann einfach“, sagte Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr. Er betonte, dass das Gesetz für das D-Ticket in kürzester Zeit auf den Weg gebracht worden sei.