01.02.2024
Das Deutschland-Ticket beinhaltet keine kostenlose Mitnahme von Hunden. Ob und wie die Vierbeiner im ÖPNV mitfahren dürfen, ist abhängig von den Regelungen der Verkehrsunternehmen und Verbünde. Wie das gehandhabt wird, erläutern wir hier.
Mit Hund im ÖPNV
Wer mit dem Deutschland-Ticket unterwegs ist und seinen Hund mitnehmen möchte, der sollte sich vorab informieren. Denn die Mitnahme der Vierbeiner ist im D-Ticket nicht inkludiert. Wie Hunde im ÖPNV mitreisen, geben die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsregion vor. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Bedeutet: Je nach Reiseweg können sich die Bestimmungen unterscheiden. Wie Verkehrsunternehmen die Hundemitnahme handhaben? Wir zeigen einige Beispiele.
Kostenlos Gassi fahren
Einige Regionen ermöglichen generell eine kostenlose Mitnahme von Hunden. Das gilt zum Beispiel für den Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) sowie den Westfalentarif in Nordrhein-Westfalen. Die Beförderungsbedingungen sehen eine unentgeltliche Mitnahme von Hunden vor – so lange nicht die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet oder andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Um das sicherzustellen, gibt es im nordrhein-westfälischen ÖPNV einiges zu beachten. So dürfen Hunde etwa nur unter Aufsicht und kurz angeleint in Bussen und Bahnen mitreisen. Egal wie sauber die Pfoten sind: Auf den Sitzplätzen dürfen sie sich nicht aufhalten. Und: Für Vierbeiner, die Mitreisende gefährden können, gilt Maulkorbpflicht.
Ähnliche Regelungen lassen sich auch bei anderen Verkehrsunternehmen finden – etwa bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), den Dresdener Verkehrsbetrieben (DVB) oder der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), um nur einige von zahlreichen Beispielen für die kostenlose Mitnahme von Hunden zu nennen.
Zusatzticket für größere Vierbeiner
Auch anderorts reisen zumindest kleine Hunde in der Regel kostenlos mit – und zwar, wenn sie in einer Transportbox oder -tasche untergebracht sind. Das gilt zum Beispiel in den Regionalzügen der Deutschen Bahn. Für größere Hunde, die nicht mehr als „Handgepäck“ durchgehen, muss ein zusätzliches Ticket gelöst werden. Bei der DB können Fahrgäste über den DB Navigator oder das Auskunftsportal ein reduziertes Ticket für ihren Vierbeiner buchen. Bei der Buchung kann unter „Reisende“ ganz einfach der Reisendentyp „Hund“ angewählt werden.
Ähnlich wie die Deutsche Bahn handhaben es auch andere Verkehrsunternehmen – zum Beispiel der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) oder der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). In beiden Verbünden können Hunde je nach vorliegendem Ticket aber auch kostenlos mitgenommen werden.
Das gilt für Assistenz- und Blindenhunden
Übrigens: Führhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, fahren kostenlos mit. In der Regel sind die Tiere auch von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
Und was ist mit gelisteten Hunden?
Sonderregelungen kann es für sogenannte Listenhunde geben. Hierbei handelt es sich um Hunderassen wie Pitbull Terrier oder Bullterrier, die als potenziell gefährlich angesehen werden. Je nach Verkehrsregion kann es sein, dass gelistete Hunde nicht im ÖPNV mitgenommen werden dürfen.
Hund im ÖPNV? Unbedingt informieren!
Wer mit seinem Vierbeiner in Bus und Bahn steigt, sollte nicht nur an Dinge wie eine Leine oder eventuell eine Transportbox und einen Maulkorb denken, sondern sich unbedingt vorab informieren.
Außerdem: So schön Bus- und Bahnfahren auch ist, solltest du vorab sicher sein, dass dein Hund charakterlich und gesundheitlich dafür geeignet ist. Fremde Menschen und Umgebungen können vor allem ängstlichen Hunden schwer zu schaffen machen.